Sofern pflegende Angehörige eine stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation erhalten, werden auch die Reisekosten im Zusammenhang mit der Versorgung des Pflegebedürftigen übernommen.[1] Wird der Pflegebedürftige für die Zeit der Rehabilitationsmaßnahme in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung versorgt[2], erstattet die Pflegekasse des Pflegebedürftigen der Krankenkasse des pflegenden Angehörigen die Reisekosten.[3]

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