Reisekosten werden für im Regelfall 2 Familienheimfahrten je Monat zum Wohnort/Aufenthaltsort im Inland übernommen, wenn die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation länger als 8 Wochen dauern. Eine Familienheimfahrt kann in diesen Fällen erstmals nach Ablauf der 8 Wochen gewährt werden. Familienheimfahrten können nur erfolgen, wenn sie aus medizinischen Gründen vertretbar sind und die Maßnahme voraussichtlich noch 14 Tage andauert.

Anstelle der Reisekosten für eine Familienheimfahrt können für die Fahrt eines Angehörigen vom Wohnort im Inland zum Aufenthaltsort des Rehabilitanden und zurück Reisekosten übernommen werden.

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