Darlehen sollen für größere Anschaffungen oder bei einem stetigen Finanzbedarf gezahlt werden. Auch Darlehen können einmalig oder in monatlichen Raten bewilligt werden. Die Darlehenshöhe kann den Maximalbetrag für Zuschüsse von 5.000 EUR überschreiten. Bei der Ausgestaltung der Rückzahlungsbestimmungen und der Ratenhöhe soll die persönliche und wirtschaftliche Situation des Antragstellers besonders berücksichtigt werden. So kann z. B. eine tilgungsfreie Zeit (Schonfrist) vereinbart werden. Es steht auch im Ermessen des Jobcenters, beim Einsatz der Darlehensförderung zusätzliche Anreize zu setzen, beispielsweise die Teilumwandlung des Darlehens in einen Zuschuss in Aussicht zu stellen, wenn ein Teilbetrag vorzeitig getilgt oder ein weiterer erwerbsfähiger Hilfebedürftiger eingestellt wird.

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