Ergänzende Leistungen sind

  • neben unterhaltsichernden Leistungen, wie Krankengeld[1];
  • Rehabilitationssport, einschließlich Übungen für Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Selbstbewusstseinstärkung dienen[2];
  • Funktionstraining[3];
  • Reisekosten;
  • Betriebs- und Haushaltshilfe oder Kinderbetreuungskosten[4];
  • Leistungen zur Erreichung des Rehabilitationszieles unter Berücksichtigung von Art und Schwere der Behinderung; ausgenommen sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Leistungen zur allgemeinen sozialen Eingliederung[5];
  • wirksame und effiziente Patientenschulungen für chronisch Kranke und deren Angehörigen, wenn diese medizinisch notwendig sind und im Anschluss an eine Krankenbehandlung erfolgt.

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