In der Rentenversicherung gibt es folgende ergänzende Leistungen zur Teilhabe:

  • das Übergangsgeld[1];
  • die Haushaltshilfe;
  • die Übernahme von Reisekosten[2]; Fahrtkosten des Teilnehmers an Leistungen zur Teilhabe und – soweit erforderlich – dessen Begleitperson; Verdienstausfall);
  • den ärztlich verordneten Rehabilitationssport und Funktionstraining in Gruppen unter ärztlicher Aufsicht (insbes.bei Herz- und Gefäßerkrankungen sowie Erkrankungen der Bewegungsorgane)[3];
  • die Übernahme von Kosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit berufsfördernden Leistungen stehen, z. B. Lehrgangskosten, Kosten für Prüfungsgebühren, Lernmittel, Arbeitskleidung und -geräte,
  • Übernahme von Versicherungsbeiträgen.[4]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge