Als "chronisch krank" gilt ein Patient, wenn er sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet. Davon kann im Hinblick auf Patientenschulungen ausgegangen werden, wenn voraussichtlich mindestens ein Jahr lang

  • ärztliche Behandlung,
  • andere medizinische Behandlung oder
  • ärztliche Überwachung einer Krankheit oder Therapie

notwendig ist, die regelmäßig – wenigstens einmal im Quartal stattfindende – Kontakte zwischen Patient und Arzt erfordert,. Hierüber ist der Krankenkasse eine (formlose) ärztliche Feststellung bzw. ein ärztlicher Nachweis beizubringen.

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