Als "chronisch krank" gilt ein Patient, wenn er sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet. Davon kann im Hinblick auf Patientenschulungen ausgegangen werden, wenn voraussichtlich mindestens ein Jahr lang
- ärztliche Behandlung,
- andere medizinische Behandlung oder
- ärztliche Überwachung einer Krankheit oder Therapie
notwendig ist, die regelmäßig – wenigstens einmal im Quartal stattfindende – Kontakte zwischen Patient und Arzt erfordert,. Hierüber ist der Krankenkasse eine (formlose) ärztliche Feststellung bzw. ein ärztlicher Nachweis beizubringen.
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