Eine Kostenübernahme ist insbesondere auch durch die

  • gesetzliche Unfallversicherung (bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) und
  • gesetzliche Rentenversicherung (zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, insbesondere nach Rehabilitationsmaßnahmen[1])

vorrangig vor der Bewilligung durch die Krankenkasse möglich.

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