Zu den Rehabilitationssportarten zählen insbesondere

  • Gymnastik,
  • Leichtathletik,
  • Schwimmen und
  • Bewegungsspiele in Gruppen.

Voraussetzung ist, dass es sich um Übungen handelt, die auf die Behinderung ausgerichtet sind.

 
Wichtig

Keine Leistung

Eine Teilnahme an eigenständigen Sportangeboten zur Selbstverteidigung (z. B. Karate, Judo usw.) sowie die Teilnahme am Breiten-, Freizeit- und Leistungssport lösen keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung aus.

Ebenfalls zählen zum Rehabilitationssport keine Übungen, die ausschließlich dazu dienen, das allgemeine Wohlbefinden des von der Behinderung Betroffenen zu verbessern.

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