1.1.1 Gruppenbehandlung

Ärztlich verordneter Rehabilitationssport in Gruppen kommt für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht. Sie sollen unter Beachtung der spezifischen Aufgaben des jeweiligen Rehabilitationsträgers möglichst auf Dauer in die Gesellschaft und in das Arbeitsleben eingegliedert werden.

Die Teilnehmer müssen über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit verfügen. Die Übungen werden als Gruppenbehandlung unter ärztlicher Betreuung und Überwachung im Rahmen regelmäßiger Übungsveranstaltungen durchgeführt.

In bestehende Angebote werden zusätzliche Übungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen miteinbezogen. Damit wird dem besonderen Hilfebedarf und den besonderen Bedürfnissen dieser Personengruppe Rechnung getragen. Die Übungen sollen das Selbstbewusstsein stärken (z. B. einzelne Übungselemente der Selbstverteidigung wie Koordinations- und Fallübungen).

1.1.2 Formen

Zu den Rehabilitationssportarten zählen insbesondere

  • Gymnastik,
  • Leichtathletik,
  • Schwimmen und
  • Bewegungsspiele in Gruppen.

Voraussetzung ist, dass es sich um Übungen handelt, die auf die Behinderung ausgerichtet sind.

 
Wichtig

Keine Leistung

Eine Teilnahme an eigenständigen Sportangeboten zur Selbstverteidigung (z. B. Karate, Judo usw.) sowie die Teilnahme am Breiten-, Freizeit- und Leistungssport lösen keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung aus.

Ebenfalls zählen zum Rehabilitationssport keine Übungen, die ausschließlich dazu dienen, das allgemeine Wohlbefinden des von der Behinderung Betroffenen zu verbessern.

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