Kurzbeschreibung

Die Anträge auf Ausstellung der Bescheinigung A1 für Entsendungen in einen anderen EU-, EWR-Staat sowie in die Schweiz sind ab dem 1.7.2019 ausschließlich elektronisch zu übermitteln. Dazu bieten sich 2 Möglichkeiten: Der Antrag kann online über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder die maschinelle Ausfüllhilfe der ITSG beantragt werden.

Vorbemerkung

Mit einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm kann der Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung A1 online gestellt werden. Wird kein systemgeprüftes Abrechnungsprogramm genutzt, kann für die Beantragung der Bescheinigung A1 eine maschinelle Ausfüllhilfe der ITSG genutzt werden. Diese ist hier zu finden.

Für Arbeitnehmer oder bei vorübergehender selbstständiger Tätigkeit ist zunächst auszuwählen, in welches Land der Betroffene entsandt wird. Darüber hinaus gibt es für bestimmte Personenkreise individuelle Formulare. Hier ist der Zugang zu dem jeweils zutreffenden Formular gegeben.

Der Link zu dem gewählten Personenkreis führt direkt auf das zutreffende Formular auf der Homepage der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland.

Antrag auf Ausstellung einer Entsendebescheinigung A1

Hinweis:

Das Formular kann über den Link in der Tabelle geöffnet werden. Der Antrag der Online-Version sollte direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. Die Vordrucke sind dann maschinell lesbar und können zügiger bearbeitet werden. Einige Formulare müssen elektronisch übermittelt werden. Diese können hier nicht abgerufen werden.

Bei Übernahme der Tabelle in die eigene Textverarbeitung werden die Linkziele nicht angezeigt.
Personenkreis Hinweis Zum Formular
Arbeitnehmer
Der Vordruck A1 ist für eine Erwerbstätigkeit in anderen Staaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz zu verwenden.

Seit dem 1.7.2019 muss der Antrag elektronisch übermittelt werden.

Die DVKA ist nicht für die Ausstellung der Bescheinigung A1 bei Entsendungen zuständig.
Systemgeprüftes Abrechnungsprogramm oder maschinelle Ausfüllhilfe (z.B. der ITSG)
Arbeitnehmer mit in Deutschland ansässigem Arbeitgeber in mehreren Mitgliedstaaten
Der Vordruck A1 ist für eine Erwerbstätigkeit in anderen Staaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz zu verwenden.

Beachten Sie die Hinweise auf der Homepage der DVKA, insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob der genannte Personenkreis zutrifft.

Die DVKA stellt die anzuwenden Rechtsvorschriften nur bei Wohnort Deutschland fest.
Online-Version
Arbeitnehmer mit im Ausland ansässigem Arbeitgeber in mehreren Mitgliedstaaten
Der Vordruck A1 ist für eine Erwerbstätigkeit in anderen Staaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz zu verwenden.

Beachten Sie die Hinweise auf der Homepage der DVKA, insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob der genannte Personenkreis zutrifft.

Die DVKA stellt die anzuwenden Rechtsvorschriften nur bei Wohnort Deutschland fest.
Online-Version
Beschäftigung bei verschiedenen Arbeitgebern in mehreren Mitgliedstaaten
Der Vordruck A1 ist für eine Erwerbstätigkeit in anderen Staaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz zu verwenden.

Beachten Sie die Hinweise auf der Homepage der DVKA, insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob der genannte Personenkreis zutrifft.

Die DVKA stellt die anzuwenden Rechtsvorschriften nur bei Wohnort Deutschland fest.
Online-Version
Flug- oder Kabinenbesatzungsmitglied in mehreren Mitgliedstaaten
Der Vordruck A1 ist für eine Erwerbstätigkeit in anderen Staaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz zu verwenden.

Beachten Sie die Hinweise auf der Homepage der DVKA, insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob der genannte Personenkreis zutrifft.

Die DVKA stellt die anzuwenden Rechtsvorschriften nur bei Wohnort Deutschland fest.
Online-Version
Beamter und zusätzliche Erwerbstätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten
Der Vordruck A1 ist für eine Erwerbstätigkeit in anderen Staaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz zu verwenden.

Beachten Sie die Hinweise auf der Homepage der DVKA, insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob Sie zum genannten Personenkreis gehören.

Die DVKA stellt die anzuwenden Rechtsvorschriften nur bei Wohnort Deutschland fest.
Online-Version
Selbstständige
Der Vordruck A1 ist für eine Erwerbstätigkeit in anderen Staaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz zu verwenden.

Seit dem 1.1.2022 muss der Antrag elektronisch übermittelt werden.

Die DVKA ist nicht für die Ausstellung der Bescheinigung A1 bei Entsendungen zuständig.
Systemgeprüftes Abrechnungsprogramm oder maschinelle Ausfüllhilfe (z.B. der ITSG)
Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit in verschiedenen Mitgliedstaaten
Der Vordruck A1 ist für eine Erwerbstätigkeit in anderen Staaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz zu verwenden.

Beachten Sie die Hinweise auf der Homepage der DVKA, insbesondere im Hinblick auf di...

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