Entgeltpunkte richten sich nach den Arbeitsverdiensten der Tabellen 1 bis 23 zur Anlage 14 zum SGB VI. Dabei handelt es sich um Durchschnittsverdienste, die dem Einkommensniveau in der DDR auf der Basis der Lohnstatistiken der früheren Zentralverwaltung für Statistik entsprechen. In die Tabellen wurde bereits die Umrechnung nach Anlage 10 zum SGB VI (Anhebung auf das Einkommensniveau der alten Bundesländer) eingearbeitet und die 5/6-Kürzung berücksichtigt.

Über die Qualifikationsgruppen der Anlage 13 zum SGB VI (Differenzierung zwischen Hochschul-, Fachschulabsolventen, Meister, Facharbeiter, angelernte/ungelernte Tätigkeiten) führt der Weg zu den Verdiensttabellen in Anlage 14 zum SGB VI für 23 Beschäftigungsbereiche. Wenn mehrere Bereiche in Betracht kommen, ist der Bereich mit den niedrigsten Tabellenwerten des jeweiligen Jahres maßgebend.

Angerechnet werden dürfen höchstens 5/6 der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (West) (2021: 5.916,67 EUR mtl.). Für Teilzeiträume wird der anteilige Tabellenverdienst zugrunde gelegt (volle Kalendermonate: 1/12, Teilmonate: für jeden Kalendertag 1/360).

Keine Fortschreibung der Tabellenwerte nach 2001

Für glaubhaft gemachte Zeiten ab dem 1.1.2002 werden von den Rentenversicherungsträgern Euro-Durchschnittsbeträge in der Höhe berücksichtigt, die zur gleichen Anzahl an Entgeltpunkten führen wie die in der Anlage 14 zum SGB VI jeweils ausgewiesenen DM-Beträge für 2001. Aus diesem Grund werden die Tabellenwerte dieser Anlage ab 1.1.2002 nicht mehr fortgeschrieben.

 
Praxis-Beispiel

Tabellenentgelte ab 2002

Ein Versicherter kann eine Beitragszeit zur Rentenversicherung vom 1.1.2022 bis 31.12.2023 nicht nachweisen, dafür aber glaubhaft machen. Er wurde vom Rentenversicherungsträger der Qualifikationsgruppe 4 (Facharbeiter) und dem Wirtschaftsbereich 11 (Bauwirtschaft) zugeordnet.

Für das Jahr 2022 ist ein Tabellenentgelt von 38.532,08 EUR und für das Jahr 2023 von 39.529,90 EUR (vorläufig) zu berücksichtigen. Dies wiederum führt in der Rentenberechnung zu den jeweils gleichen Entgeltpunkten wie für das Jahr 2001, d. h. zu 0,916274... gerundet 0,9163 Entgeltpunkten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge