Zuschläge an Entgeltpunkten für Anwartschaften nach der Regelaltersgrenze, die bezogen auf ein Kalenderjahr immer zum nächsten 1.7. gewährt werden, erhalten einen höheren Zugangsfaktor. Dieser erhöht sich für jeden Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze um 0,05 (0,5 %).

 
Praxis-Beispiel

Maßgebender Zugangsfaktor für die Zuschläge

Eine Versicherte bezieht eine Regelaltersrente als Vollrente seit 1.7.2023, nachdem sie die Regelaltersgrenze im Juni 2023 erreicht hat. Ab 1.1.2024 hat sie eine Beschäftigung aufgenommen und auf die Versicherungsfreiheit verzichtet. Die Beschäftigung gibt sie am 31.12.2025 auf.

Ergebnis: Zum 1.7.2025 erhöht sich die Rente um die Zuschläge an Entgeltpunkten für die Beschäftigung im Kalenderjahr 2024. Dabei ist ein Zugangsfaktor von 1,12 maßgebend. Dies entspricht einer Erhöhung von 12 %, da zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Zuschläge an Entgeltpunkten bereits 24 Monate nach Erreichen der Regelaltersgrenze abgelaufen sind (24 x 0,005 = 0,12).

Zum 1.7.2026 erhöht sich die Rente um die Zuschläge an Entgeltpunkten für die Beschäftigung im Kalenderjahr 2025. Dabei ist ein Zugangsfaktor von 1,18 maßgebend. Dies entspricht einer Erhöhung von 18 %, da zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Zuschläge an Entgeltpunkten bereits 36 Monate nach Erreichen der Regelaltersgrenze abgelaufen sind (36 x 0,005 = 0,18).

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