Die nach erreichter Regelaltersgrenze erworbenen Rentenanwartschaften neben einer Altersvollrente (durch Verzicht auf die Versicherungsfreiheit) oder neben einer Altersteilrente werden immer zum nächsten 1.7. eines Jahres "aktiviert". Dabei wird zum jeweiligen 1.7. eines jeden Jahres, jeweils bezogen auf das abgelaufene Kalenderjahr, Zuschläge an Entgeltpunkte ermittelt, die dann zu einer höheren Altersrente ab dem jeweiligen 1.7. führen.

 
Praxis-Beispiel

Anwartschaften nach der Regelaltersgrenze

Eine Versicherte bezieht eine vorzeitige Altersvollrente. Seit dem 1.5.2024 übt sie neben dem Rentenbezug eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von 1.000 EUR aus. Im August 2024 erreicht sie die Regelaltersgrenze. Sie gibt an, die Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch bis zum Ende des Jahres 2025 auszuüben und auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten.

Ergebnis: Zunächst werden für die Beschäftigung von Mai bis August 2024 Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt, die ab 1.9.2024 (Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze) die Altersrente erhöhen. Die Zuschläge an Entgeltpunkten für die Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze von September bis Dezember 2024 erhält sie ab 1.7.2025 und die Zuschläge für die Beschäftigung im gesamten Kalenderjahr 2025 erhält sie ab 1.7.2026.

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