Begriff

Empfängnisverhütung (auch Antikonzeption oder Kontrazeption) bezeichnet Methoden zur Vermeidung der Empfängnis bzw. einer Schwangerschaft trotz Geschlechtsverkehrs. Die häufigsten Methoden sind die Nutzung von Kondomen oder die Einnahme der Antibabypille.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die verschiedenen Leistungen im Rahmen der Empfängnisverhütung sind in § 24a SGB V beschrieben. Näheres regeln die Richtlinien zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch des Gemeinsamen Bundesausschusses. Der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene haben im Gemeinsamen Rundschreiben vom 22.6.2022 (GR v. 22.6.2022) zu den Leistungsansprüchen im Zusammenhang mit der Empfängnisverhütung Stellung genommen.

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