Mit dem E-Health-Gesetz wurde auch ein sog. Medikationsplan eingeführt. Patienten, die gleichzeitig und dauerhaft mindestens 3 verordnete Arzneimittel anwenden, haben seitdem einen Anspruch auf die Aushändigung eines solchen Medikationsplans durch den Arzt. Der Medikationsplan soll für mehr Therapiesicherheit sorgen, indem er den Patienten deutlich macht, welche Medikamente wann und wie einzunehmen sind. Der Medikationsplan wurde zunächst nur in Papierform ausgegeben. Die technischen Voraussetzungen sind inzwischen gegeben, sodass die elektronische Variante in Abhängigkeit von der Ausstattung in der Arztpraxis möglich ist. Als Bestandteil der ePA wird der Medikationsplan zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen.

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