Eine PIN-Nummer ist für die eGK grundsätzlich nicht zwingend erforderlich. Für die freiwillige Nutzung im Rahmen der ePA oder bei Arzneimittel- und Impfdokumentationen ist sie jedoch notwendig. Durch datenschutzrechtliche Maßnahmen ist sichergestellt, dass ein Zugriff auf medizinische Daten durch unberechtigte Dritte nicht möglich ist. Auf Wunsch des Versicherten kann der PIN-Schutz auch deaktiviert werden.

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