Die freiwillige Speicherung und die Bereitstellung der Notfalldaten auf der eGK sorgt für mehr Sicherheit. Im Notfall können so Komplikationen vermieden werden, die beispielsweise durch Arzneimittelunverträglichkeiten, bestehender Vorerkrankungen oder Besonderheiten aufgrund erfolgter Operationen hervorgerufen werden könnten. Neben Notfalldaten sind künftig z. B. auch Patientenverfügungen, Organspendeerklärungen, Arzneimittel- oder Impfdokumentationen möglich.

Seit dem 1.1.2021 sind die Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Die ePA als Anwendung der eGK bietet ein Notfalldatenmanagement.

Das Auslesen der Notfalldaten ist in einem Notfall ohne die Eingabe einer PIN durch Versicherte möglich. Es bedarf jedoch eines elektronischen Heilberufeausweises (eHBA), um auf die Daten zugreifen zu können.

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