Begriff

Das Einstiegsgeld ist eine Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es soll Beziehern von Bürgergeld einen zusätzlichen finanziellen Anreiz geben, eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen. Ziel der Leistung ist die Überwindung der Hilfebedürftigkeit. Das Einstiegsgeld kann als Zuschuss bis zu 24 Monate neben dem Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit gezahlt werden. Die Leistungshöhe orientiert sich an den Sätzen des Regelbedarfs des Bürgergeldes.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Das Einstiegsgeld ist in § 16b SGB II geregelt. Mit der Einstiegsgeld-Verordnung (ESGV) hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Näheres zur Bemessung des Einstiegsgeldes geregelt.

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