Das pauschalierte Einstiegsgeld wird max. in Höhe von 75 % des vollen Regelbedarfs gezahlt. Die pauschalierte Bemessung bietet den Jobcentern die Möglichkeit, das Förderinstrument in ihre (örtlichen) Arbeitsmarktstrategien einzubinden und hierbei den förderberechtigten Personenkreis selbst zu definieren. Zu den Personengruppen mit besonderem Förderbedarf gehören z. B. Langzeitarbeitslose, Leistungsberechtigte mit gesundheitlichen Einschränkungen, Leistungsberechtigte mit Migrationshintergrund, Ältere, Alleinerziehende und Frauen in Partnerbedarfsgemeinschaften mit und ohne Kinder.

Die pauschalierte Bemessung bietet insoweit mehr Flexibilität als die einzelfallbezogenen Bemessung, da eine Aufteilung auf Grund- und Ergänzungsbetrag nicht vorgesehen ist.

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