(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft [1].

 

(2) Der Tag, an dem der Vertrag einschließlich der in Artikel 1 Satz 1 aufgeführten weiteren Urkunden nach Artikel 45 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

[1] Verkündet am 28. September 1990.

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