Unentgeltlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätige Personen sind gesetzlich unfallversichert. Dazu gehören auch Einrichtungen, Verbände oder Vereine aus diesen beiden Bereichen. Zu den ehrenamtlich Tätigen gehören Personen, die in dem Unternehmen bzw. der Institution ein Ehrenamt ausüben, welches in der Satzung oder den Statuten geregelt ist. Hierzu gehören Vorstandsmitglieder, aber auch gewählte oder berufene Ausschuss- und Beiratsmitglieder. Zu den unentgeltlich Tätigen gehören Personen, die in den Unternehmen bzw. entsprechenden Institutionen aus immateriellen Beweggründen mitarbeiten und somit eine besondere Verantwortung übernehmen, ohne hierbei ein gewähltes oder berufenes Ehrenamt auszuüben.

Zum Personenkreis der unentgeltlich Tätigen gehören u. a. Personen im Besuchsdienst im Altenheim, Krankenhausbesuchsdienste "Grüne Damen", Helfer bei Sammlungen, die von den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege veranstaltet werden, Sonntagshelfer in Krankenhäusern, deren Stationen oder Küchen. Auskunft zum Versicherungsschutz und den Leistungen in diesen Bereichen erteilt die zuständige Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

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