Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten für Parteien im Sinne des Parteiengesetzes handelt es sich um Tätigkeiten von Personen,

  • die in Parteigremien, Ausschüssen, Kommissionen oder Arbeitskreisen der Parteien an der inhaltlichen Erarbeitung und Durchsetzung der politischen Vorstellungen der Partei mitwirken oder
  • die politischen Positionen der Parteien in deren Auftrag oder mit deren Einwilligung nach außen in Reden, Diskussionen oder Gesprächen inhaltlich vertreten.

Diese Tätigkeiten sind grundsätzlich nicht versichert. Dies gilt auch für gewählte Mandatsträger, wenn diese außerhalb ihres übertragenen Mandats für ihre Partei tätig werden. Das ist z. B. im Rahmen eines Wahlkampfs oder auf dem Parteitag der Fall. Für diese Personen kann eine freiwillige Versicherung bei der VBG abgeschlossen werden.[1] Auch die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeiten ist versichert; ebenso versichert sind die Wege von und zur Tätigkeit bzw. Ausbildungsveranstaltung.

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