Für die Evaluation nach § 6 Absatz 2 Nummer 1 DMP-A-RL sind mindestens folgende medizinische Parameter auszuwerten:

 

a)

Tod

 

b)

Remission

 

c)

niedrige Krankheitsaktivität

 

d)

moderates, gutes und kein Therapieansprechen

 

e)

Schulungen

 

f)

Dauertherapie mit Glukokortikoiden

 

g)

DMARD-Therapie

Eine vergleichende Evaluation nach § 6 Absatz 2 Nummer 2 der DMP-Anforderungen-Richtlinie ist aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage zur Nutzung von Daten für nicht in ein DMP eingeschriebene Versicherte derzeit nicht möglich. Daher wurden keine Parameter festgelegt.

Abweichend von § 6 Absatz 3 Nummer 2 DMP-A-RL endet der Evaluationszeitraum für den erstmalig zu erstellenden Bericht nach 48 Monaten, beginnend mit dem ersten Tag des der frühesten Zulassung eines DMP Rheumatoide Arthritis folgenden Quartals.

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