Krankenkassen können einzeln, gemeinsam zu mehreren oder als Krankenkassenverband DMP durchführen, wenn diese vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zugelassen worden sind.

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens prüft das BAS, ob die DMP und die hierzu geschlossenen Verträge den an sie gestellten Anforderungen genügen. Bei Änderungen der Richtlinien und Rechtsverordnungen sind die Programme und die zur Durchführung geschlossenen Verträge spätestens innerhalb eines Jahres anzupassen.

Zur praktischen Umsetzung der DMP entwickeln die Krankenkassen ein Programmkonzept und schließen Verträge mit

  • den Kassenärztlichen Vereinigungen,
  • einzelnen Ärzten,
  • Ärztenetzen oder
  • Krankenhäusern.

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