Die Inhalte und die konkrete Ausgestaltung der DMP regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Form von Richtlinien. Die Details der inhaltlichen Anforderungen an die Programme erarbeitet der "Unterausschuss Disease Management Programme" mit Vertreter der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen unter Beteiligung von Patientenvertretern. Die Inhalte werden von Arbeitsgruppen mit externen klinisch tätigen Fachexperten unter Berücksichtigung der Bewertungen der medizinischen Evidenz vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)[1] vorbereitet.

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