Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist als Träger der allgemeinen Rentenversicherung zuständig, wenn die Versicherten

  • beim Bundeseisenbahnvermögen,
  • bei der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft oder den gem. § 2 Abs. 1 Deutsche Bahn Gründungsgesetz (DBGrG) vom 27.12.1993 (BGBl. I S. 2378, 2386) ausgegliederten Aktiengesellschaften,
  • bei Unternehmen, die gemäß § 3 Abs. 3 des genannten Gesetzes aus den Aktiengesellschaften ausgegliedert worden sind, von diesen überwiegend beherrscht werden und unmittelbar und überwiegend Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen oder eine Eisenbahninfrastruktur betreiben,
  • bei den Bahn-Versicherungsträgern, der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten und dem Bahnsozialwerk,
  • in der Seefahrt (Seeschifffahrt und Seefischerei) oder
  • bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beschäftigt sind.[1]

Sie ist auch zuständig für selbstständig Tätige, die als Seelotse, Küstenschiffer oder Küstenfischer versicherungspflichtig sind.[2]

Bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist auch die sog. Minijob-Zentrale angesiedelt, die als Einzugsstelle für geringfügige Beschäftigungen fungiert.

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