Kurzbeschreibung

Im DEÜV-Meldeverfahren wird die Plausibilität der Anschrift geprüft. Auch für Auslandsanschriften bestimmter Länder findet eine Fehlerprüfung statt. Die Übersicht zeigt die in den Datensätzen zulässigen Eingaben.

Hinweis

Bei dem Verzeichnis handelt es sich um die Anlage 18 (Stand: 24.06.2021) des GR v. 29.06.2016 zum Meldeverfahren zur Sozialversicherung.

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