2.1 Strafe/Geldbuße
Gegen das Jugendamt kann keine Geldbuße verhängt werden.[1]
2.2 Schadenersatz
Unabhängig von einem Verschulden des Jugendamts hat der Betroffene einen Anspruch auf Schadenersatz gegen die Behörde.[1] Außerdem besteht bei Verschulden ein Anspruch aus Amtspflichtverletzung.[2]
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