[Vorspann]

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin,

– einerseits –

und

der GKV-Spitzenverband, K. d. ö. R., Berlin,

– andererseits –

vereinbaren gemäß § 82 Abs. 1 SGB V den nachstehenden Bundesmantelvertrag–Ärzte (BMV-Ä) über den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge:

§§ 1 - 1a 1. Abschnitt Regelungs- und Geltungsbereich

§ 1 Vertragsgegenstand, Sondervereinbarungen

 

(1) 1Dieser Vertrag regelt als allgemeiner Inhalt der Gesamtverträge die vertragsärztliche Versorgung. 2Sein Geltungsbereich erstreckt sich auf den Geltungsbereich des SGB V.

 

(2) Verbände der Krankenkassen im Sinne dieses Vertrages sind die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen bzw. die von ihnen beauftragten Landesvertretungen des Verbandes der Ersatzkassen.

 

(3) Bestandteil dieses Vertrages sind der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) und die besonderen Vereinbarungen in den Anlagen:

Anlage 1: Psychotherapievereinbarung
Anlage 2: Vordruckvereinbarung
Anlage 2a: Vereinbarung über den Einsatz des Blankoformularbedruckungs-Verfahrens zur Herstellung und Bedruckung von Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung
Anlage 2b: Vereinbarung über die Verwendung digitaler Vordrucke in der vertragsärztlichen Versorgung (Vordruck-Vereinbarung digitale Vordrucke)
Anlage 3: Vereinbarungen über Qualitätssicherung nach § 135 Abs. 2 SGB V
Anlage 4: Vereinbarung zur Gestaltung und bundesweiten Einführung der Krankenversichertenkarte
Anlage 4a: Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte
Anlage 4b: Vereinbarung über die Authentifizierung von Versicherten bei der ausschließlichen Fernbehandlung
Anlage 5: Vertrag über die hausärztliche Versorgung
Anlage 6: Vertrag über den Datenaustausch
Anlage 7: Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten "Onkologie-Vereinbarung"
Anlage 8 Vereinbarung über die Erbringung ärztlich angeordneter Hilfeleistungen in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen gem. § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V (Delegations-Vereinbarung)
Anlage 9: Besondere Versorgungsaufträge
  Anlage 9.1 Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten
  Anlage 9.2 Versorgung im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening
Anlage 11: Vereinbarung gemäß § 85 Abs. 2 Satz 4 und § 43a SGB V über besondere Maßnahmen zur Verbesserung der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen (Sozialpsychiatrie-Vereinbarung)
Anlage 17: Vereinbarung zur bundesweiten Anerkennung von regionalen Sondervertragsregelungen (Knappschaft)
Anlage 18[1]  
Anlage 19: Vereinbarung zur Abwicklung der Finanzierung des G-BA (§ 91 SGB V), des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (§ 137a SGB V) und des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (§ 139a SGB V)
Anlage 20: Vereinbarung zur Anwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte
Anlage 21: Vereinbarung zur Umsetzung des Wohnortprinzips gemäß § 83 i. V. m. § 87a Abs. 3 SGB V (01.01.2009)
Anlage 22 [gestrichen]  
Anlage 23: Anforderungskatalog AVWG - Anforderungen an Datenbanken und Software für Vertragsarztpraxen (Anlage zu § 29 BMV-Ä).
Anlage 24: Vereinbarung über die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 28 Abs. 1 S. 3 SGB V
Anlage 25: Vertrag über die kurärztliche Behandlung (Kurarztvertrag)
Anlage 26: Anforderungskatalog nach § 73 Abs. 9 SGB für die Verordnung von DiGA
Anlage 27: Vereinbarung nach § 119b Abs. 2 SGB V zur Förderung der kooperativen und koordinierten ärztlichen und pflegerischen Versorgung in stationären Pflegeheimen.
Anlage 28: Vereinbarung über die Einrichtung von Terminservicestellen und die Vermittlung von Facharztterminen
Anlage 29: Anforderungskatalog nach § 73 Abs. 8 SGB V für die Verordnung von Heilmitteln
Anlage 30: Vereinbarung nach § 87 Abs. 1b SGB V zur besonders qualifizierten und koordinierten palliativ-medizinischen Versorgung
Anlage 31: Vereinbarung über telemedizinische Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung im Zusammenhang mit § 87 Abs. 2a Satz 7 SGB V
Anlage 31a: Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur telemedizinischen Erbringung der konsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen in der vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 291g Absatz 1 Satz 1 SGB V
Anlage 31b: Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 365 Absatz 1 SGB V
Anlage 32: Vereinbarung zur Finanzierung und Erstattung der bei den Vertragsärzten entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebes der Telematikinfrastruktur gemäß § 378 Absätze 1 und 2 SGB V
Anlage 33: Vereinbarung über die HIV-Präexpositionsprophylaxe zur Prävention einer HIV-Infektion gemäß § 20j SGB V
Anlage 34: Vereinbarung über ärztliche Leistungen und deren Vergütung im Zusammenhang mit vorläufig zur Erprobung in das Verzeichnis nach § 139e Absatz 1 SGB V aufgenommenen digitalen Gesundheitsanwendungen gemäß § 87 Absatz 5c Satz 2 SGB V in der vertragsärz...

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