Beihilfefähige Aufwendungen werden zugeordnet:
1. |
für eine Familien- und Haushaltshilfe der außerhäuslich untergebrachten Person, |
2. |
für eine Begleitperson der oder dem Begleiteten, |
3. |
für eine familienorientierte Rehabilitationsmaßnahme dem erkrankten Kind und |
4. |
in Geburtsfällen einschließlich der Aufwendungen des Krankenhauses für das gesunde Neugeborene der Mutter. |
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