Begriff

Die Krankenkassen zahlen für die Versorgung mit Zahnersatz Festzuschüsse (60 % der Regelversorgung). Zusätzlich zum Festzuschuss kann der Versicherte sich durch gute Zahnpflege und regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen einen Bonus zum Zahnersatz sichern. Der Bonus beträgt 10 % oder 15 %, sodass dann 70 % oder 75 % der Regelversorgung übernommen werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Bonusregelungen zum Zahnersatz befinden sich in § 55 Abs. 1 Sätze 3 bis 7 SGB V. Die durch das TSVG eingeführten Regelungen enthält das GR v. 18.6.2019-I.

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