Begriff

Ein Bonus der Krankenkasse ist eine Geldzahlung, eine Sachprämie oder der Verzicht auf die Erhebung einer Zuzahlung. Es soll dadurch ein Anreiz für gesundheitsförderndes Verhalten geschaffen werden. Der Bonus kann an den Versicherten aber auch an den Arbeitgeber gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass der Versicherte an bestimmten präventiven Maßnahmen oder an den Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen hat.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die verschiedenen Boni für gesundheitsbewusstes Verhalten sind in § 65a SGB V zusammengefasst. Die Gestaltung der Bonusregelung und die Voraussetzungen für die Gewährung eines Bonus sollen zwingend in der Satzung der Krankenkasse geregelt werden.

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