Eine bereits erteilte Betriebserlaubnis muss zurückgenommen werden, wenn das Kindeswohl in der Einrichtung gefährdet ist und die Gefährdung nicht durch Beratung oder Auflagen abgewendet werden kann. Ein Widerruf kommt in Betracht, wenn die Gefährdung erst vorliegt, nachdem die Betriebserlaubnis erteilt wurde. Die Erlaubnis kann zurückgenommen werden, wenn sie von Anfang an nicht hätte erteilt werden dürfen.

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