Die Betriebserlaubnis wird erteilt, wenn das Kindeswohl in der Einrichtung sichergestellt ist. Davon ist in der Regel auszugehen, wenn

  • die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt sind. Das ist der Fall, wenn die Räumlichkeiten den Sicherheitsstandards entsprechen, z. B. den Brandverhütungsvorschriften. Daneben muss eine ausreichende Anzahl geeigneter Fachkräfte die Kinder betreuen.
  • die gesellschaftliche und sprachliche Integration unterstützt wird und die gesundheitliche Vorsorge und medizinische Betreuung nicht erschwert wird. Diese durch das Bundeskinderschutzgesetz neu formulierten Voraussetzungen sollen die Sprachentwicklung und medizinische Versorgung von Kindern fördern.
  • in der Einrichtung geeignete Verfahren zur Beteiligung und Beschwerdemöglichkeiten angewendet werden.

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