Der Beitragszuschuss an selbstständige Künstler und Publizisten ist ein Zuschuss der Künstlersozialkasse zu den Beiträgen der einzelnen Sozialversicherungszweige. Die Höhe des Beitragszuschusses ist gesetzlich geregelt.
Sozialversicherung: Der Beitragszuschuss der Künstlersozialkasse für selbstständige Künstler und Publizisten ist für die Krankenversicherung in § 10 KSVG und für die Pflegeversicherung in § 10a KSVG geregelt.
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