Beim Beitragszuschuss für landwirtschaftliche Unternehmer handelt es sich um einen Zuschuss zu den in einzelnen Sozialversicherungszweigen zu entrichtenden Beiträgen. Die Höhe des Beitragszuschusses ist gesetzlich geregelt.
Sozialversicherung: Versicherungspflichtige Landwirte erhalten einen Zuschuss zur Altersabsicherung nach § 32 ALG. Weitere Angaben dazu sind in der Arbeitseinkommensverordnung Landwirtschaft 2024 (AELV 2024) zu finden.
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