Mindestinhalte eines Fragebogens im Sinne des § 6 Abs. 3 zur Feststellung der Beitragspflicht sowie zur Feststellung von Änderungen in den Verhältnissen
- Angaben zur Person
- Angaben zum Familienstand
- Angaben zum Erwerbsstatus/zur Personenkreiszugehörigkeit
Angaben zu den eigenen beitragspflichtigen Einnahmen
- Erklärung, dass beitragspflichtige Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen
- Angaben zu Einnahmen aus unselbstständiger Arbeit (Arbeitsentgelt, Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung, Dienstbezüge, Einmalzahlungen, Sonderzahlungen etc.)
- Angaben zu Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
- Angaben zu Renten (aus der Rentenversicherung, aus der Unfallversicherung, aus privater Renten-/Lebensversicherung etc.)
- Angaben zu Versorgungsbezügen (Betriebsrenten, Zusatzversorgung, Pensionen etc.)
- Angaben zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- Angaben zu Einnahmen aus Kapitalvermögen
- Angaben über den Bezug von Leistungen nach dem SGB XII (ausgenommen bei Unterbringung in stationären Einrichtungen)
- Angaben über sonstige beitragspflichtige Einnahmen (Abfindungen, Unterhaltszahlungen etc.)
Angaben zu den Einnahmen des nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartners, wenn dieser keiner Krankenkasse angehört
- Höhe der Einnahmen des Ehegatten/Lebenspartners
- Angaben über die Anzahl der berücksichtigungsfähigen unterhaltsberechtigten Kinder
- Hinweis auf Vorlagepflicht bestimmter Einkommensnachweise
- Hinweis auf Mitteilungspflicht bei Änderungen in den Verhältnissen
- Datum und Unterschrift des Mitglieds bzw. des gesetzlichen Vertreters; wird der Fragebogen in einer für die elektronische Versendung an die Krankenkasse bestimmten Fassung verwendet, entfällt das Unterschriftserfordernis
- Datenschutzklausel
[Anlage Entscheidungsdiagramm: Berücksichtigung der Absetzungsbeträge für Kinder bei der Zurechnung von Ehegatteneinkommen (§ 240 Absatz 5 SGB V)]
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