Begriff

Grundlage der Beitragsberechnung bei freiwillig versicherten Mitgliedern sind deren beitragspflichtige Einnahmen. Hierunter sind grundsätzlich die Bruttoeinnahmen zu verstehen, die der Versicherte erzielt. In Abhängigkeit von der jeweiligen Lebenssituation ist eine differenzierte Betrachtung der Einkommenssituation erforderlich.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die grundsätzlichen Regelungen zu den beitragspflichtigen Einnahmen freiwilliger Mitglieder ergeben sich aus § 240 SGB V. Konkrete Regelungen finden sich in den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler in der jeweils gültigen Fassung. Auch die Rechtsprechung hat in einer Vielzahl von Entscheidungen Aussagen zur Heranziehung der beitragspflichtigen Einnahmen bei freiwilligen Mitgliedern getroffen.

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