Beitragsgeminderte Zeiten erhalten einen Zuschlag an Entgeltpunkten[1]: Die Summe der Entgeltpunkte aus der tatsächlichen Beitragszahlung wird so erhöht, dass mindestens der Wert erreicht wird, den diese Zeiten als beitragsfreie Zeiten erhalten würden.[2]

Ebenfalls zu den beitragsgeminderten Zeiten gehören Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine Berufsausbildung.[3] Sie erhalten einen Zuschlag, sodass mindestens der Wert einer Anrechnungszeit wegen beruflicher Ausbildung (0,0625 EP/Monat oder 0,75 EP/Jahr) erreicht wird.

Die Anerkennung beschränkt sich seit dem 1.1.2009 nur noch auf eine tatsächlich nachgewiesene Berufsausbildung. Bei anderen Zeiten, z. B. Aushilfstätigkeiten, entfällt die Höherbewertung.

Um soziale Härtefälle bei Frühinvalidität oder frühem Tod zu vermeiden, verbleibt es allerdings im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung und damit im Hinblick auf die Auswirkungen auf beitragsfreie Zeiten bei der pauschalen Anerkennung und Bewertung der ersten 36 Kalendermonate mit Beiträgen.[4]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge