In der gesetzlichen Rentenversicherung können freiwillig Versicherte ihre Beiträge zwischen einem Mindestbeitrag und einem Höchstbeitrag frei wählen. Der Mindestbeitrag errechnet sich aus der monatlichen Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (ab 1.1.2024: 538 EUR) und dem jeweils geltenden Beitragssatz. Der Höchstbeitrag ergibt sich aus einer Beitragsbemessungsgrundlage in Höhe der jeweils maßgebenden Beitragsbemessungsgrenze.

Jahr/Zeitraum gezahlt Mindestbeitrag (Monat) Höchstbeitrag (Monat)
2024 im Jahr 2024 100,07 EUR 1.404,30 EUR
2023 im Jahr 2023 96,72 EUR 1.357,80 EUR
2022 im Jahr 2022 83,70 EUR 1.311,30 EUR
2021 im Jahr 2021 83,70 EUR 1.320,60 EUR
2020 im Jahr 2020 83,70 EUR 1.283,40 EUR
2019 im Jahr 2019 83,70 EUR 1.246,20 EUR
2018 im Jahr 2018 83,70 EUR 1.209,00 EUR
2017 im Jahr 2017 84,15 EUR 1.187,45 EUR
2016 im Jahr 2016 84,15 EUR 1.159,40 EUR
2015 im Jahr 2015 84,15 EUR 1.143,45 EUR
2014 im Jahr 2014 85,05 EUR 1.124,55 EUR
2013 1.1. bis 31.3.2014*
im Jahr 2013
85,05 EUR
85,05 EUR
1.096,20 EUR
1.096,20 EUR

* Freiwillige Beiträge können bis zum 31.3. des Folgejahres für das vergangene Jahr gezahlt werden. Ist der 31.3. ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

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