Vor Beauftragung des Medizinischen Dienstes sollte die Krankenkasse eine eindeutige Fragestellung festlegen und die notwendigen Daten/Informationen bereithalten können. Im Zuge der Auftragserteilung werden dem Medizinischen Dienst die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechperson bei der Krankenkasse mit der Telefondurchwahl genannt, um bei Unklarheiten die ggf. erforderliche Rücksprache zu gewährleisten.

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