Die nachfolgende Tabelle ermöglicht einen vereinfachten Überblick über den für den Sachverhalt grundsätzlich zuständigen Träger der Sozialversicherung mit Beispielen für mögliche Leistungen zum Erhalt bzw. zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, Erwerbsfähigkeit und Teilhabe (in Anlehnung an die Tabelle im Sozialmedizinischen Glossar der Deutschen Rentenversicherung 2013).[1]
Versichert ist/Versicherer | Grundsätzlich zuständiger Leistungsträger |
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Verhinderung durch Krankheit an der Erbringung von Erwerbsleistung, allgemein | Rentenversicherung SGB VI Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, stufenweise Wiedereingliederung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben |
Arbeitsunfall, Berufskrankheit | Unfallversicherung SGB VII Heilbehandlung, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, stufenweise Wiedereingliederung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft |
Verhinderung durch Krankheit an der Erbringung von Arbeitsleistung, sofern vorhanden: konkreter Arbeitsplatz | Krankenversicherung SGB V Krankenbehandlung, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, stufenweise Wiedereingliederung, Belastungserprobung, Arbeitstherapie, unterstützende Angebote der Krankenkassen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. |
(Drohender) Verlust des Beschäftigungsverhältnisses | Arbeitsförderung SGB III Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, ergänzende Leistungen zur Rehabilitation |
Tabelle 1: Zuständigkeit der Leistungsträger für die einzelnen Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger)
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