Begriff

Bei der "begrenzten Gesamtleistungsbewertung" handelt es sich um einen Begriff der Rentenversicherung. Beitragsfreie Zeiten erhalten im Rentenfall je Monat den Wert (ausgedrückt in Entgeltpunkten), der sich aus der durchschnittlichen individuellen Gesamtbeitragsleistung des Versicherten im belegungsfähigen Zeitraum ergibt. Als belegungsfähiger Zeitraum gilt die Zeit vom vollendeten 17. Lebensjahr bis zum Kalendermonat vor Altersrentenbeginn bzw. bis zum Eintritt der Erwerbsminderung oder bis zum Tod des Versicherten bei Hinterbliebenenrenten.

Mit der begrenzten Gesamtleistungsbewertung wird die Bewertung von Zeiten der beruflichen Ausbildung, der Fachschulausbildung oder der Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen begrenzt. Außerdem wird damit festgelegt, dass bestimmte Anrechnungszeiten nicht bewertet werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die §§ 74 und 263 SGB VI enthalten die Normen über die Begrenzung des sich aus der Gesamtleistungsbewertung (§§ 71 bis 73 SGB VI) ergebenden Durchschnittswerts.

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