hier: Datenschutzrechtliche Probleme

Sachstand:

In der Praxis häufen sich die Probleme, dass Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtun-gen aus Datenschutzgründen oder mit Berufung auf die ärztliche Schweigepflicht sich weigern, nach Abschluss stationärer Leistungen Entlassungsberichte an die Krankenkasse zu senden. Dies betrifft auch die Übermitt-lung von Verlängerungsanträgen. Beispielhaft ist das Schreiben des Verbandes der Krankenanstalten in privater Trägerschaft in Baden-Württemberg e. V. vom 29.10.1999 als Anlage beigefügt.

In einzelnen Tätigkeits-/Prüfberichten von Landesdatenschutzbeauftragten wird ebenfalls der Umfang der Datenerhebung durch die Krankenkassen problematisiert. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass vom MDK angeforderte Sozialdaten aus-schließlich an diesen unmittelbar zu übermitteln sind (vgl. Anlagen). In diesem Zu-sammenhang berufen sich auch MDK-Ärzte darauf, dass Verlängerungsanträge der Reha-Kliniken direkt oder im geschlossenen Umschlag an den MDK zu senden seien.

Im Hinblick auf die Einführung weiterer Verlängerungsanträge (vgl. TOP 15) und die bei den Beratungen zur Rahmenempfehlung nach § 111 a SGB V aufgetretenen unterschiedlichen Auffassungen der Spitzenverbände der Krankenkassen und Leistungserbringer wird es für erforderlich erachtet, in der GKV eine einheitliche Position zum Datenschutz bei Übermittlung von ärztlichen Berichten im Bereich Vorsorge und Rehabilitation zu vertreten.

Grundlage hierfür könnte eine vom Datenschutzbeauftragten des VdAK/AEV erarbei-tete Stellungnahme vom 03.01.2000 bilden (vgl. Anlage). Dabei dürfte unbestritten sein, dass die Krankenkasse zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben die Daten benötigt bei

  • Verlängerungsanträgen zur Prüfung der Notwendigkeit der Leistung,
  • Entlassung neben Abrechnungszwecken insbesondere zur weiteren Betreuung des Versicherten (Nachsorge).

Es wird vorgeschlagen, den Sachverhalt zu erörtern.

Anlage [hier nicht abgebildet]

Besprechungsergebnis:

Die Beratungen werden aus zeitlichen Gründen auf die nächste Sitzung vertagt.

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