TOP 1 Auswirkungen der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen auf die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie auf die Erstattungsansprüche im Verfahren zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft
Sachverhalt:
Mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs vom 10. September 2012 (BGBl. I S. 1878 ff.), das am 18. September 2012 in Kraft getreten ist, wurde das bisherige Verbot der Beendigung der Elternzeit wegen der Mutterschutzfristen aus Anlass einer erneuten Schwangerschaft aufgehoben. Die Neuregelung trägt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Rechnung (vgl. Gesetzesbegründung in Bundestags-Drucksache 17/9841). Die entsprechende Änderung in § 16 Abs. 3 Satz 3 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) ermöglicht Arbeitnehmerinnen nunmehr die vorzeitige Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen, ohne dass der Arbeitgeber zustimmen muss. Die Arbeitnehmerin soll dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit allerdings rechtzeitig mitteilen. Mit der Beendigung der Elternzeit entsteht auch ein Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 14 MuSchG, der zuvor nur den während der Elternzeit in Teilzeit beschäftigten Frauen zustand.
Über die Auswirkungen der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit auf den Fortbestand der Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie auf Erstattungsansprüche im Verfahren zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft (U2-Verfahren) war zu beraten.
Ergebnis Anhang
1. | Fortbestand der Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung
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2. | Ausübung einer versicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber
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