Sachverhalt:

0. Über evtl. anstehende Krankenkassenfusionen und damit verbundene Datenbestandszusammenführungen ist zu berichten bzw. zu beraten.
1. In den Sitzungen der AGDTKVRV wird seit der Sitzung 1/2005 regelmäßig über anstehende Fusionen von Trägern der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sowie über solche von Krankenkassen oder damit im Zusammenhang stehende Datenbestandszusammenführungen berichtet. Die letzte Berichterstattung fand in der Sitzung 1/2014 (TOP 8) statt.
2. Für den Bereich Rentenversicherung ist erneut festzustellen, dass keine Informationen über anstehende Fusionen von Trägern der DRV vorliegen.
3.

Für den Bereich der GKV ist nach derzeit vorliegenden Informationen die Bestandszusammenführung der Datenbestände der IKK classic Baden Württemberg und Hessen (IK 108 001 963) mit dem Bestand der IKK classic Sachsen (IK 101 500 154) zum 01.08.2015 geplant (Verschiebung vom 01.02.2015).

Zum 01.12.2015 sollen nachfolgend die Bestände der IKK classic Vereinigte IKK (IK 103 500 693 und IK 103 500 706) mit dem Bestand der IKK classic Sachsen zusammengeführt werden (Verschiebung vom 01.09.2015).

4. Über weitere im Bereich der Krankenversicherung in absehbarer Zeit anstehende Fusionen von Krankenkassen bzw. Zusammenführungen von noch getrennt geführten Datenbeständen ist spätestens in der Sitzung mündlich zu berichten.

Beratungsergebnis:

Die Mitglieder der AGDTKVRV nehmen die Ausführungen im Sachverhalt zur Kenntnis. Die IKK classic wird gebeten, bis spätestens 15. Juli 2015 die technische Fusion zur Abbildung in der Beitragssatzdatei der DRV Bund zu melden.

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