Bis ins Jahr 2023 wurde AKI im Rahmen der häuslichen Krankenpflege[1] verordnet und erbracht.

Seit dem 1.1.2023 können alle Verordnungen von AKI auf der Grundlage der AKI-RL ausgestellt werden. Entsprechende Mustervordrucke

  • Muster 62A Ergebnis der Potenzialerhebung,
  • Muster 62B Verordnung der AKI und
  • Muster 62C Behandlungsplan

wurden vereinbart. Bisherige Verordnungen der AKI auf Grundlage der HKrPflRL verlieren ab dem 31.10.2023 ihre Gültigkeit.[2]

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