Auch durch das SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - sind erweiterte Beratungspflichten geregelt. So bieten die gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger[1]
- Menschen mit Behinderungen,
- von Behinderung bedrohten Menschen,
- Vertrauenspersonen und
- Personensorgeberechtigten
Beratung und Unterstützung an.[2]
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