Versicherte, die gleichzeitig mindestens 3 verordnete Arzneimittel anwenden, haben Anspruch auf Erstellung, Erläuterung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt.[1] Diese Aufgabe fällt nach den Regelungen des § 29 a BMV-Ä in aller Regel den Hausärzten zu.

Arzneimittel sind in den Medikationsplan aufzunehmen, wenn sie dauerhaft – über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen – einzunehmen sind.

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