Versicherte können bei Medikamenten aus Rabattverträgen frei wählen und sich auch für ein anderes als das rabattierte Medikament ihrer Krankenkasse entscheiden.[1] Der Patient bezahlt die Kosten für sein Wunschmedikament in der Apotheke aus eigener Tasche. Anschließend reicht er eine Rezeptkopie bei seiner Krankenkasse ein. Die Krankenkasse erstattet den Listenpreis des rabattbegünstigten Arzneimittels, maximal bis zum geltenden Festbetrag und abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Abgezogen wird außerdem eine Pauschale für entgangene Vertragsrabatte und Verwaltungskosten. Einzelheiten regelt die Krankenkasse in ihrer Satzung und informiert ihre Versicherten auf Anfrage.[2]

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